Die relevanten Bewertungsverfahren

Sachwertverfahren – Ertragswertverfahren

Sachwertverfahren

Im Sachwertverfahren wird ermittelt, wieviel das Gebäude samt Grundstück wert ist. Dieser Wert wird ermittelt, indem die Baukosten von Gebäuden und Außenanlagen  unter Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Immobilie berücksichtigt werden. Das Verfahren wird vorwiegend beim Verkauf von selbstgenutzten Wohnimmobilien wie Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen angewendet, bei welchen anschließend keine Rendite erzielt werden soll.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren wird vor allem bei gewerblich genutzten oder vermieteten Immobilien angewendet.

Dies sind zum Beispiel:

  • Objekte mit mehr als 3 Wohneinheiten
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Bürogebäude
  • Gewerbeimmobilien

Hier werden der Bodenwert und der Gebäudeertragswert ermittelt. Daraus resultiert dann der Verkehrswert.

Der Verkehrswert des unbebauten Grundstückes wird auch Bodenwert genannt. Der Gebäudeertragswert gibt die Einnahmen der Immobilie aus Mieten/Pacht an. Daher stützt sich der Ertragswert maßgeblich auf die Höhe der Miet- bzw. Pachteinnahmen. So wird ermittelt, wieviel Gewinn und Rendite sich durch eine Immobilie erzielen lassen.

Gesetzlich ist das Ertragswertverfahren im Bewertungsgesetz (BewG § 184 bis § 188) und in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV § 17 bis § 20) geregelt.

Hier erhalten Sie vorab schon einmal eine grobe Werteinschätzung Ihrer Immobilie. Der dabei ermittelte Wert stellt aber lediglich eine grobe Richtung dar.

Der realistische Wert Ihrer Immobilie lässt sich tatsächlich erst nach einem persönlichen Gespräch im Vor-Ort-Termin ermitteln. Durch unsere Kompetenz im Immobilienmarkt erhalten Sie anschließend einen klaren Wert, um diesen in einen zufriedenen Kaufpreis umwandeln zu können.

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